Hier findest du Informationen zu den unterschiedlichen Führerscheinklassen. Wenn du mehr wissen willst, kannst du uns immer fragen oder dich z.B. beim ADAC informieren.
Der "klassische Autoführerschein" berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen bis zu 3,5 t. Den kannst du mit 18 bzw. 17 Jahren (siehe BF17) machen. Du kannst Schaltwagen und Automatik fahren. Wenn du deinen Führerschein mit einem Automatik machst, darfst du danach trotzdem Schalter fahren (B197). Wenn du einen schweren Anhänger ziehen möchtest oder Fahrzeug und Anhänger über 3,5 t haben, musst du BE machen.
BF 17 ist die Abkürzung für "Begleitetes Fahren mit 17". Du kannst mit 17 eine ganz normale Führerscheinausbildung machen, darfst anschließend bis zu deinem 18. Geburtstag aber nur in Deutschland mit den Begleitern fahren, die du vorher eingetragen hast. Diese müssen min. 30 Jahre alt sein, max. 1 Punkt "in Flensburg" haben und min. 5 Jahre einen Führerschein der Klasse B.
Ab deinem 18. Geburtstag bekommst du deinen richtigen Führerschein und darfst alleine überall hinfahren.
Du hast eine Behinderung und willst Auto fahren? Oft ist das gar kein Problem. Wir helfen dir dabei deinen Führerschein zu bekommen oder zu behalten. Dafür haben wir ein speziell umgebautes Auto, das an deine Bedürfnisse angepasst werden kann. Auch bei den rechtlichen Fragen können wir helfen und blicken auf eine langjährige Erfahrung in diesem Bereich zurück. Sprich uns einfach an.
Mit 16 Jahren kannst du den "Mopped"-Führerschein (A1) machen. Damit darfst du Zweiräder mit bis zu 125 ccm fahren so schnell sie können und dreirädrige Kraftfahrzeuge. Genauere Infos dazu erhältst du z. B. bei uns. Mit 18 Jahren kannst du den "Motorradführerschein" (A2) machen und Zweiräder mit max. ca. 47 PS fahren. Ein paar Einschränkungen gibt es noch. Beide Führerscheine berechtigen dich aber die Klasse A vor 24 Jahren zu machen und schon vorher alles zu fahren, was zwei Räder hat.
Oft Mofa-Führerschein genannt, brauchst du um ein Zweirad mit max. 25 km/h und 50 ccm fahren zu dürfen, "nur" eine Prüfbescheinigung. Die kannst du mit 15 Jahren bekommen. Dafür musst du nur 90 Minuten fahren, 6 Theorieunterrichte machen und die Theorieprüfung bestehen.
Einen "Bus-Führerschein" benötigst du, um mehr als 8 Personen befördern zu dürfen. Mit dem "kleinen" D1 darfst du max. 16 Personen befördern, mit dem "großen" D auch mehr. Der Zusatz E bedeutet auch hier wieder, dass du damit Anhänger über 750 kg anhängen darfst. Wie bei den C-Führerscheinen gilt, dass du eine Berufskraftfahrerausbildung brauchst, um die Führerscheine gewerblich zu nutzen.
Der "LKW-Führerschein". Mit dem CE-Führerschein darfst du fast alles fahren, was mehr als 2 Räder hat und in dem max. 8 Personen sitzen: Züge mit über 7,5 t und Anhängern über 750 kg. Willst du ihn gewerblich nutzen, brauchst du aber auch die Berufskraftfahrerausbildung. Mit dem kleinen Bruder des C-Führerscheins (C1) kannst du Fahrzeuge bis zu 7,5 t und mit max. 8 Personen fahren. Um einen Anhänger über 750 kg anhängen zu dürfen, brauchst du C1E. Häufig werden die Führerscheine auch für Pferdeanhänger, Wohnwagen und Wohnmobile gebraucht.
Einen "Bus-Führerschein" benötigst du, um mehr als 8 Personen befördern zu dürfen. Mit dem "kleinen" D1 darfst du max. 16 Personen befördern, mit dem "großen" D auch mehr. Der Zusatz E bedeutet auch hier wieder, dass du damit Anhänger über 750 kg anhängen darfst. Wie bei den C-Führerscheinen gilt, dass du eine Berufskraftfahrerausbildung brauchst, um die Führerscheine gewerblich zu nutzen.
Neben den normalen Führerscheinen bieten wir auf Anfrage auch Ausbildungen für Bau- und Werksmaschinen an, z. B. Stapler, Bagger, Radlader, Ladekran, Autokran, Teleskoplader und viele mehr.
Du willst mehr über die Führerscheine wissen? Frag uns oder schau beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr nach.
Wichtige Anlaufstellen beim Führerschein sind auch die Führerscheinstelle Gießen, Alsfeld und der TÜV Gießen (hier gibt es auch die Gutscheine für die Prüfungen).
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